Krankenkassen und Allergiker – wer trägt die Kosten?
Jeder dritte Deutsche leidet unter einer Allergie, die durch – für gewöhnlich harmlose – Umweltstoffe bzw. Allergene (u.a. Tierhaare, Pollen oder Hausstaubmilben) ausgelöst werden. Die Tendenz hierbei ist jedoch steigend.
Krankenkassen und Allergiker – wer trägt die Kosten?
Um die Abwehrreaktionen ihres Immunsystems in Form von Hautausschlag, Heuschnupfen, Asthma oder Neurodermitis zu unterdrücken, müssen Allergiker von speziell ausgebildeten Ärzten untersucht werden, die eine genaue Diagnose erstellen und entsprechende Medikamente oder Therapien zur Hyposensibilisierung verschreiben können.
Doch wer zahlt die Rechnungen für die Behandlung, die verschiedenen Heilmethoden und die Medizin? Je nachdem, ob der Patient privat oder gesetzlich versichert ist, übernehmen die Kassen verschiedene Kosten. Welche das im Einzelnen sind, wird im Folgenden kurz erläutert.
Die Private Krankenversicherung (PKV)
Dass die Zahl der Allergiker in Deutschland immer weiter ansteigt, haben auch die Privaten Krankenkassen längst mitbekommen und sich intensiv mit den Leistungen für die betroffenen Patienten auseinandergesetzt, die auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden müssen. Grundsätzlich übernimmt die PKV deshalb die Kosten für einen erforderlichen Allergietest, darüber hinaus werden auch die Kosten für die nötigen Allergiemittel getragen, sofern sie vom behandelnden Arzt nach einem entsprechenden Test für notwendig gehalten werden. Im Falle einer Hyposensibilisierung, sprich eine Behandlungsmethode, in der die eigentliche Allergie und die damit verbundenen Hautausschläge oder sonstige körperliche Reaktionen reduziert werden sollen, übernehmen Private Krankenkassen nur die Kosten, die in den vertraglich vereinbarten Leistungen enthalten sind. Natürlich steht es jedem frei, seine PKV zu wechseln, um einen neuen Vertrag zugunsten dieser Leistungen auszuhandeln, allerdings sollte er vorab einen Private Krankenversicherung Vergleich durchführen, um die Konditionen verschiedener Anbieter gegenüberzustellen und sich danach den günstigsten herauszupicken.
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Laut einer neuen Gebührenordnung, die bereits vor einigen Jahren in Kraft getreten ist, übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse zwar die Kosten für einen Allergietest, sofern ein Verdacht oder ein Befund von Seiten des Arztes besteht, allerdings erlaubt die Regelung dem zugehörigen Allergologen nicht mehr, den Patienten auf mehrere Arten von Allergien gleichzeitig zu testen. Wenn der Kassenpatient hingegen einfach nur vermutet, unter einer Allergie zu leiden, muss er die Kosten für den Test selbst tragen. In Bezug auf eine Hyposensibilisierung zahlt die GKV nur dann, wenn die Allergie noch nicht länger als fünf Jahre besteht, die Symptome sehr stark sind und die Medikamente nicht ansprechen sollten. Wenn der Patient hingegen unter einer Allergie gegen Hausstaubmilben leidet, hat er einen Anspruch auf einen antiallergenen Zwischenbezug für seine Matratze, die von der Gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird – das entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vor zwei Jahren.